Als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führen wir die Generalinspektion von Abscheideranlagen (Ölabscheider gemäß DIN 1999-100:2016-12 sowie Fettabscheideranlagen gemäß DIN 4040-100:2016-12) in Verbindung mit der Dichtheitsprüfung der Zulaufleitungen gemäß DIN 1986-30/DIN EN 1610 durch.
Neu im Leistungsspektrum ist die Generalinspektion von Kreislaufanlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen, wie sie insbesondere an PKW-Portalwaschanlagen zu finden sind.
Die Generalinspektion ist gesetzlich vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage und danach in der Regel aller fünf Jahre nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung vorgeschrieben. Die Durchführung erfolgt, insofern keine landesspezifischen Sonderregelungen bestehen, durch einen unserer Fachkundigen.