Als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führen wir die Generalinspektion von Abscheideranlagen (Ölabscheider gemäß  DIN 1999-100:2016-12  sowie Fettabscheideranlagen gemäß DIN 4040-100:2016-12) in Verbindung mit der Dichtheitsprüfung der Zulaufleitungen gemäß DIN 1986-30/DIN EN 1610 durch.

Neu im Leistungsspektrum ist die Generalinspektion von Kreislaufanlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen, wie sie insbesondere an PKW-Portalwaschanlagen zu finden sind.

Die Generalinspektion ist gesetzlich vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage und danach in der Regel aller fünf Jahre nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung vorgeschrieben. Die Durchführung erfolgt, insofern keine landesspezifischen Sonderregelungen bestehen, durch einen unserer Fachkundigen.

Prüfumfang

  • Angaben über den Ort der Prüfung, den Anlagenbetreiber, Auftraggeber, den Prüfer und die zuständige Behörde
  • Nachweis der Sicherheit gegenüber dem Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Anlage durch Ermittlung der erforderlichen Überhöhung und/oder der Funktion der Warnanlage
  • Beschreibung des baulichen Zustandes und der Dichtheit der Anlage
  • Angaben zum Zustand der Innenwandflächen und Beschichtungen, der Einbauteile (Koaleszenzmaterial, Schwimmer, Verschlußeinrichtungen) und ggf. vorhandener elektrischer Einrichtungen
  • Bemessungsberechnung an Hand der angeschlossenen Schmutz- und Niederschlagswässer
  • bei Bedarf Dichtheitsprüfung des Zulaufsystems gemäß DIN 1986-30 (der Prüfzyklus für gewerbliche Abwässer vor einer Abwasserbehandlungsanlage beträgt analog zur Generalinspektion in der Regel fünf Jahre)

Den  vollständigen Prüfumfang können Sie in folgenden Dokument nachlesen: Generalinspektion Oelabscheider – Pruefumfang (PDF).

Unseren aktuellen Flyer zum Thema Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider einschließließlich Fax-Antwortformular finden Sie hier : Generalinspektion (PDF)

Dichtheitsprüfung

  • Die Dichtheitsprüfung aller Anlagenteile ist ein wichtiger Bestandteil der Generalinspektion.
  • Bei im Erdreich eingebauten Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen wird der gesamte Bereich auf Dichtheit geprüft, der sowohl im normalen Betriebszustand als auch beim Wirksamwerden der selbsttätigen Verschlußeinrichtung (Schwimmer, Verschlußklappe) oder einem Rückstau in der örtlichen Kanalisation mit Rohabwasser bzw. Leichtflüssigkeit beaufschlagt werden kann. Dies ist in der Regel der gesamte Innenbereich vom Schlammfangzulauf bis zum Abscheiderablauf einschließlich der Schachtaufbauten bis Oberkante der niedrigsten Abdeckung.
  • Die Dichtheitsprüfung des Zulaufsystems – der Bodeneinläufe, Rinnen und Kontrollschächte nebst zugehöriger Rohrleitungen – ist im Zulauf von Ölabscheideranlagen gemäß DIN 1986-30 analog der eigentlichen Abscheideranlage ebenfalls in der Regel aller fünf Jahre erforderlich. Dies bedingt eine vorherige Reinigung, TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (W) oder (L). Der Prüfzyklus für Zulaufleitungen von Fettabscheidern ist dem von häuslichen Abwasser gleichgesetzt und beträgt bei nachweislich geprüften Neuanlagen 30 Jahre nach der Erstprüfung sonst 20 Jahre.

Prüfergebnis

  • Die Ergebnisse der Generalinspektion werden in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation zusammengefasst.
  • Unser Prüfbericht ist klar und auch für den Laien verständlich aufgebaut.
  • Die Prüfergebnisse werden dem Betreiber noch am Tag der Prüfung vor Ort erläutert.
  • Mängel an der Abscheideranlage (technische Mängel) oder dem Betrieb (Ordnungsmängel) werden von uns aufgezeigt und Hilfestellung zur Mängelbeseitigung angeboten.
  • Bei Bedarf erfolgt die Erstellung eines mit dem Anlagenbetreiber abgestimmten Sanierungskonzeptes.
  • Eine Weitergabe der Prüfergebnisse an Dritte ohne die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt durch uns ausdrücklich nicht.
  • Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Termin der nächst fälligen Prüfung

Bitte senden Sie uns ein Angebot für eine Generalinspektion.