Mit einer regelmäßigen Eigenkontrolle und Wartung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (DIN 1999-100:2016-12, monatliche Eigenkontrolle, halbjährliche Wartung) oder einer Fettabscheideranlage (DIN 4040-100:2016-12), monatliche Eigenkontrolle, jährliche Wartung) kommt der Betreiber einer Abscheideranlage seinen im Wasserhaushaltsgesetz sowie dem untergesetzlichen Regelwerk wie der Abwasserverordnung oder den Eigenkontrollverordnungen der Länder verankerten Pflichten nach.
Nicht zuletzt kann der Anlagenbetreiber durch Kenntnis des Zustandes der Anlage aber auch für einen kostenoptimierten Betrieb der Anlage sorgen, indem er den tatsächlichen Entsorgungsbedarf der Abscheiderinhalte unabhängig von den Interessen des Entsorgungsunternehmens selbst ermittelt und festlegt.